Arzneikosten in der Steuererklärung


Arzneimittelausgaben geltend machen
Arzneikosten in der Steuererklärung

Gesundheitskosten wie Arzneimittelausgaben lassen sich in der Steuererklärung geltend machen. Doch die Ausgaben müssen belegt werden. In vielen Fällen hilft die Stammapotheke dabei, den Nachweis zu erbringen.

Bei der Steuererklärung dürfen Gesundheitskosten als „Außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden. Dies betrifft sowohl die gesetzlichen Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Medikamenten als auch die Kosten für die rezeptfreie Selbstmedikation. Aber Achtung: Anerkannt werden die Gesundheitskosten vom Finanzamt im Einzelfall erst ab dem Überschreiten einer bestimmten Belastungsgrenze, die von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl abhängt. „Jeder Patient, der seine Steuererklärung macht, sollte prüfen, ob es sich für ihn lohnt, notwendige Gesundheitsausgaben geltend zu machen, um Steuern zu sparen“, rät Berend Groeneveld, Patientenbeauftragter beim Deutschen Apothekerverband (DAV).

Kundenkarte vereinfacht Nachweis über Gesundheitskosten

Über Gesundheitskosten, die in der Steuererklärung angerechnet werden, muss ein Nachweis erbracht werden, zum Beispiel anhand von aufbewahrten Quittungen. „Wer seine Quittungen und Belege im Laufe des Jahres 2016 nicht vollständig gesammelt hat, kann in vielen Fällen die Hilfe von seiner Stammapotheke in Anspruch nehmen“, weiß Groeneveld. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn Patienten über eine Apotheken-Kundenkarte verfügen. Anhand dieser kann nachträglich eine Jahresübersicht ausgedruckt werden. „Der Service sowie Inhalt und Form der Bescheinigungen können von Apotheke zu Apotheke variieren“, erläutert der Experte. Patienten sollten sich deshalb an ihre Stammapotheke wenden und sich gegebenenfalls für das kommende Jahr eine Kundenkarte ausstellen lassen.

Grünes Rezept bescheinigt medizinische Notwendigkeit

Damit das Finanzamt im jeweiligen Einzelfall die Arzneimittelausgaben als „Außergewöhnliche Belastungen“ anerkennt, muss auch der Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit erbracht werden. Bei verschreibungspflichtigen Medikamente geschieht dies durch das ärztlich ausgestellte rosa Rezept. In der Selbstmedikation kann die medizinische Notwendigkeit zum Beispiel durch ein grünes Rezept nachgewiesen werden: Auf diesem empfiehlt der Arzt ein nicht von der Krankenkasse übernommenes Arzneimittel. Das Finanzamt entscheidet jeweils im Einzelfall über die Anerkennung des Nachweises.

Quelle: Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

News

Jedes Nikotinprodukt ist ungesund
Jedes Nikotinprodukt ist ungesund

Von Zigarette bis Beutel

Nikotin gibt es in verschiedensten Formen: Von der klassischen Zigarette über E-Zigaretten bis zum Nikotinbeutel. Doch keine Form ist harmlos.    mehr

Soziale Medien für Kinder verbieten!
Soziale Medien für Kinder verbieten!

Weil sie krank und dumm machen

Soziale Medien machen Kindern und Jugendlichen zunehmend Probleme, warnt ein Kinder- und Jugendarzt. Er fordert deshalb ein Social-Media-Verbot bis 14 Jahre – doch Verbote allein reichen seiner Ansicht nach nicht aus.   mehr

Gehtraining ist Nr. 1 bei pAVK
Gehtraining ist Nr. 1 bei pAVK

Durchblutung verbessern

Bei der „Schaufensterkrankheit“ kann Bewegung die Gehfähigkeit deutlich verbessern. Auch wenn die Beine beim Laufen schmerzen, ist gezieltes Training wichtig. Doch es kommt darauf an, richtig zu trainieren – und Warnzeichen ernst zu nehmen.   mehr

Tabuthema Harninkontinenz
Tabuthema Harninkontinenz

Peinliche Momente müssen nicht sein

Viele Frauen im mittleren und höheren Alter leiden unter unkontrolliertem Urinverlust, doch kaum eine spricht mit ihrer Ärztin über das Thema. Möglichkeiten zu Vorbeugung und Behandlung der Inkontinenz zeigt der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) auf.   mehr

Hilft Johanniskraut bei Depressionen?
Deprimierter Mann blickt auf eine Pillendose. Wenn Antidepressiva keine Option sind, können Depressive eine Therapie mit Johanniskraut versuchen.

Antidepressivum aus der Natur

Pflanzliche Wirkstoffe sind nicht zu unterschätzen – in einigen Fällen können sie durchaus mit ihren chemischen Verwandten mithalten. So zeigen zum Beispiel Studien mit Johanniskraut, dass der Pflanzenextrakt in einigen Fällen ähnlich gut wie synthetische Antidepressiva hilft.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Ratgeber Thema im September

Darmbakterien als Gesundheitshelfer

Darmbakterien als Gesundheitshelfer

Probiotika im Einsatz

Ob für eine gesunde Verdauung, zur Unterstützung des Immunsystems oder als Begleiter beim Abnehmen: ... Zum Ratgeber
Rats-Apotheke
Inhaber Frank Stiewert
Telefon 03583/68 10 36
E-Mail info@rats-apotheke-zittau.de